Rettungsgasse rettet Leben

Die Rettungsgasse ist in Deutschland in der StVO (§11 (2) StVO) verankert und enorm wichtig für die anrückenden Einsatzkräfte. Es ist eigentlich ganz einfach und doch noch nicht bei allen MitbürgernInnen im Gedächtnis: Bei zweispurigen Straßen nach Rechts und Links ausweichen, bei dreispurigen Straßen zwischen der mittlerne und linken Spur die Rettungsgasse bilden und im Stadtverkehr so weit wie möglich an den Rand fahren. Im Zweifel darf auch vorsichtig in den Kreuzungsbereich eingefahren werden. Mehr Infos finden sich auf http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/ [CB]

10665794_349593688533062_4657324622645048627_n

§ 11
Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

[CB]

Freitag der 13.

Am Freitag den 13 Juni 2014 wird erneut der Tag des Rauchmelders von der Initiative “Forum Brandrauchprävention e.V.” ausgerufen. Auch wir Beteiligen uns an dieser Aktion, da 70% der Brandtoten Nachts im Schlaf überrascht werden. Rauchmelder sind ab 01.01.2015 in allen Wohnungen in Baden-Württemberg Pflicht.

RRL_Freitag13_Plakat_2014_FINAL2_web   RRL_Freitag13_Plakat_2014_FINAL_web

Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

[CB]