Rettungsgasse rettet Leben

Die Rettungsgasse ist in Deutschland in der StVO (§11 (2) StVO) verankert und enorm wichtig für die anrückenden Einsatzkräfte. Es ist eigentlich ganz einfach und doch noch nicht bei allen MitbürgernInnen im Gedächtnis: Bei zweispurigen Straßen nach Rechts und Links ausweichen, bei dreispurigen Straßen zwischen der mittlerne und linken Spur die Rettungsgasse bilden und im Stadtverkehr so weit wie möglich an den Rand fahren. Im Zweifel darf auch vorsichtig in den Kreuzungsbereich eingefahren werden. Mehr Infos finden sich auf http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/ [CB]

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§ 11
Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

[CB]